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Lkw passiert Mautsensoren auf einer Autobahn.

Erhöhung der Mautgebühren in Europa

CO2-Emissionsklassen werden in die Mauttarife in europäischen Ländern eingeführt. Wir helfen Ihnen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Ihre Kosten zu minimieren.

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Neue CO2-Emissionsklassen

Bevorstehende und bereits umgesetzte Erhöhungen der Mauttarife in europäischen Ländern

Der Termin und die endgültigen Tarife werden noch ausgehandelt und zusammen mit weiteren Einzelheiten bestätigt. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, wie wir die Situation angehen und die Mauterhöhungen minimieren können.

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Deutschland — 2023
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Österreich — 2024
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Schützen Sie Ihre Tankkarten mit Eurowag vor Betrug

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    Jeder Lkw, der vor dem 1. 7. 2019 hergestellt wurden, werden automatisch in die schlechteste Emissionsklasse 1 eingestuft.
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    Emissionsfreie Fahrzeuge (Wasserstoff-, Elektro- und andere Fahrzeuge) werden in der Klasse 5 angesiedelt sein, der höchsten Klasse mit einem CO2-Ausstoß von 0 EUR.
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    Die Lkw mit den höchsten CO2-Emissionen sind in der Klasse 1 angesiedelt, der obersten Klasse mit den höchsten Mautgebühren.
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    Die neue Richtlinie wird alle derzeit in Betrieb befindlichen Eurowag-Mautgeräte in den Ländern, in denen die Richtlinie bereits gilt, sowie alle neu bestellten Mautgeräte betreffen.
Ich würde gerne mehr erfahren

Sicherstellung der besten Mauttarife für Sie

FAQs zur neuen CO2-basierten Mautabrechnung

Wann wird die Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten?

Entdecken Sie die Liste der bevorstehenden und bereits umgesetzten Mauterhöhungen in europäischen Ländern.

Was bedeuten die CO2-Klassen für Ihre Mautrechnung?

Für Fahrzeuge mit geringen CO2-Emissionen können niedrigere Mautsätze gelten, während Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen höhere Sätze zahlen müssen. Als Faustregel gilt: Je umweltfreundlicher Ihr Fahrzeug ist, desto günstiger ist der Mauttarif. Für die am wenigsten umweltfreundlichen Fahrzeuge erhöht sich die Maut um 70-80 %. Jetzt ist es wichtig, dass Sie uns alle notwendigen Daten und Dokumente im Zusammenhang mit der CO2-Mautberechnung zur Verfügung stellen (in Ihrem Kundenportal in der Rubrik Maut), damit wir Ihnen die bestmöglichen Konditionen anbieten können.

Welche Fahrzeugdaten sind für die Bestimmung der CO₂-Klasse relevant und wo finde ich sie?

Die erforderlichen Fahrzeugdaten* sind in der Übereinstimmungsbescheinigung (COC), dem CIF oder dem technischen Zertifikat des Fahrzeugs zu finden. Diese sind: Fahrzeugklasse, Radachsenkonfiguration, Technisch zulässige Gesamtmasse (F1) [kg], Fahrzeuggruppe, Kabinentyp (Tag- oder Schlafwagen), Motorleistung [kW], CO₂-Emissionswert [gCO2/tkm], Datum der Erstzulassung, Fahrzeugtyp/Fahrgestellkonfiguration. Zunächst werden Fahrzeuge über 7,5 t berücksichtigt, später in Deutschland ab dem 1.7.24 dann auch solche ab 3,5 t.

Welche Fahrzeuge werden von den neuen CO2-Klassen erfasst?

Schwere Nutzfahrzeuge sollen in eine von fünf CO2-Emissionsklassen eingestuft werden, damit die Mautsätze nach Klassen differenziert werden können. Alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (Diesel usw.) und einem Datum der Erstzulassung vor dem 1. Juli 2019 werden immer in die CO2-Klasse 1 eingestuft. Es ist nicht erforderlich, mehr CO2-bezogene Parameter als die F.1-Masse zu erheben.

Nur für Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor mit einem Datum der Erstzulassung ab dem 1. 7. 2019 müssen CO2-bezogene Parameter erhoben werden, wenn eine bessere CO2-Klasse als 1 erwartet wird. Nur wenn die Zugmaschine 2 Achsen, einschließlich einer angetriebenen Achse, und eine F.1-Masse von mehr als 16 000 kg hat, oder wenn die Zugmaschine 3 Achsen, einschließlich einer angetriebenen Achse, und eine beliebige F.1-Masse hat, kann die CO2-Klasse verbessert werden. Bei allen anderen Kombinationen bleiben Sie immer in der CO2-Klasse 1.

Welche Ausnahmen gibt es von der neuen CO2-Maut?

Alle emissionsfreien Fahrzeuge (mit den Motoreigenschaften Wasserstoff, kombinierter Wasserstoff-Elektroantrieb, Brennstoffzellen-Wasserstoffantrieb, Hybrid-Wasserstoff-Elektrobatterieantrieb, Hybrid-Brennstoffzellen-Wasserstoffantrieb, Hybrid-Brennstoffzellen-Wasserstoff-Elektrobatterieantrieb oder externer Elektroantrieb) werden immer der CO2-Klasse 5 zugeordnet. Neben den Motoreigenschaften müssen keine weiteren CO2-bezogenen Parameter erfasst werden. Und sind völlig von der Mautpflicht befreit.

Warum gibt es eine zusätzliche CO2-Komponente in der Mautberechnung, und wofür werden die zusätzlichen Einnahmen verwendet?

Die Europäische Kommission hat die Eurovignetten-Richtlinie geändert, um die Klimaziele einer Reduzierung der CO2-Emissionen um 15 % bis 2025 und um 30 % bis 2030 zu erreichen. Mit der damit einhergehenden Einführung der CO2-Maut werden schwere Nutzfahrzeuge in eine von fünf CO2-Emissionsklassen eingeteilt, so dass die Mautsätze nach diesen Klassen differenziert werden können.

In Deutschland werden diese Mauteinnahmen für die Verbesserung der Infrastruktur der Bundesstraßen und für Mobilitätsmaßnahmen verwendet - der Schwerpunkt liegt dabei auf den Bundesschienenwegen. Die Mehreinnahmen aus der Ausweitung der Maut auf Lkw über 3,5 Tonnen belaufen sich im gleichen Zeitraum auf 3,9 Milliarden Euro. Davon fließen 1,8 Milliarden Euro in die CO2-Differenzierung.

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